Sicherheit
die Sicherheit (die Deckung, das Pfand, das Kreditsicherung, die Kreditgarantie)
Zur Sicherung von Krediten können Anlagegüter als Kreditgarantie verpfändet werden. Wenn der Kredit nicht zurückgezahlt wird, hat der/die Kreditgeber/in das Recht, die Anlagegüter als Pfand zu verwenden.