Miteigentümerschaft
die Miteigentümerschaft (das gemeinschaftliche Eigentum)
Als Miteigentümerschaft wird das Recht an einer Sache von mehreren Personen mit jeweils gleichen Rechten genannt. Es betrifft häufig Eigentum oder andere Vermögenswerte.
die Miteigentümerschaft (das gemeinschaftliche Eigentum)
Als Miteigentümerschaft wird das Recht an einer Sache von mehreren Personen mit jeweils gleichen Rechten genannt. Es betrifft häufig Eigentum oder andere Vermögenswerte.