Kapitalertragssteuer
die Kapitalertragssteuer (KESt)
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Sie wird von der Kapitalerträge auszahlenden Stelle (z. B. eine Bank, eine Versicherung oder eine Kapitalgesellschaft) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.