Dienstgeberbeitrag
der Dienstgeberbeitrag (DGB)
Der/die Arbeitgeber/in ist gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer und Versicherungsleistungen von den Löhnen und Gehältern der Mitarbeiter/innen an das Finanzamt zu bezahlten.
der Dienstgeberbeitrag (DGB)
Der/die Arbeitgeber/in ist gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer und Versicherungsleistungen von den Löhnen und Gehältern der Mitarbeiter/innen an das Finanzamt zu bezahlten.